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Dienstleistung

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Musik für Ihre Veranstaltung

Sie brauchen einen DJ für Ihre öffentliche oder Privaten Veranstaltung ?
Für Geburtstage, Hochzeiten, Betriebsfeiern sind wir der richtige Ansprechpartner. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Veranstaltung musikalisch zu unterstützen. Wir gehen auf die Wünsche des Gastgebers und seiner Gäste ein. Durch unsere Musikauswahl werden verschiedene Musiktitel zu einem perfektem Mix zusammengestellt. Wir setzen uns keine musikalischen Grenzen und sind für jede Musikrichtung offen. Eine Besprechung vor Ihrer Veranstaltung ist für uns selbstvertändlich. Wir bieten eine grosses Portfolio von Musiktitel der letzen 50 Jahre an, die auch Sie begeistern wird. Zögern Sie nicht, und nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf !

FAQ's Anfrage


Unsere Preisgestaltung setzt sich wie folgt zusammen:

Nach jeder Anfrage erhalten Sie von uns ein Besprechungstermin. Wir sind der Meinung, das es wichtig ist, den DJ vorher persönlich kennen zu lernen und alle offenen Fragen über Ihre Veranstaltung zu erörtern. Nach der Besprechung unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Es richtet sich nach der festen Gage des DJs und größe der erforderlichen Licht- und Tonanlage.
Grundsätzlich bieten wir einen Pauschalpreis für 8 Stunden an. Durch eine Verlängerungsoption können auch zusätzliche Stunden hinzugebucht werden. Unsere maximale Spielzeit incl. Überstunden beträgt 10 Stunden.

AGB (ENGAGEMENT)

  1. Geltung der Bedingungen
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Dienstleisters, Vermieters und Verkäufers ( R. & K. DJ Company ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die R & K DJ Company diese schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

  3. Auftrittsbedingungen
  4. Der Ort, Preis, Zeitpunkt und die Bruttospielzeit von 8 Stunden (Grundvergütung ) der Veranstaltung bzw. Überstundenzuschlag wird in mündlicher oder schriftlicher Form festgelegt. Vereinbarte Sonderdienstleistungen die vor dem vereinbarten Auftrittsbegin geleistet werden, sind in der Bruttospielzeit ( Grundvergütung ) nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet. Die Bruttospielzeit ( Grundvergütung ) ist auch bei vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung im vollem Umfang zu zahlen.

  5. Anfahrtsweg
  6. Liegt der Anfahrtsweg über einen Umkreis von 25 Km, so wird zusätzlich zur vereinbarten Gage eine Kilometerpauschale in Höhe von 25 EURO erhoben.

  7. Überstunden
  8. Über die vereinbarte Spielzeit hinaus sind Überstunden möglich. Für jede geleistete Überstunde erhöht sich die vereinbarte Gage um je des Betrages, welcher in mündlicher oder schriftlicher Form festgehalten wird. Eine Überstunde wird berechnet, wenn die genannte Spielzeit um 15 Minuten überschritten wird. Unsere maximale Spielzeit incl. Überstunden beträgt 10 Stunden.

  9. Veranstaltungsvoraussetzungen
  10. Der Veranstalter sorgt für ausreichend Stromzufuhr und für die Sicherung des Spielorts gegen Nässe. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Der/ Die Künstler sind von jeglichen Zahlung eventuell zusätzlich anfallenden Gebühren ausgeschlossen.

  11. Ersatzansprüche
  12. Kann ein Engagement durch plötzliches erkranken eines, oder mehreren Künstler/n nicht durchgeführt werden, so muss der Veranstalter selbst für Ersatz sorgen und entbindet die Künstler bzw. die R. & K. DJ company von jeglichen Schadensersatzansprüchen. Auf besondere Anweisung des Veranstalters, kann die R. & K. DJ company auch einen oder mehrere Künstler für diese Veranstaltung ( als Ersatz ) zur Verfügung stellen.

    Sollte eine Absage seitens des Veranstalters erfolgen, fallen folgende Entschädigungen an:
    bis 28 Tage vor Veranstaltungstermin: keine Entschädigung
    bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin: 20 % der vereinbarten Grundvergütung
    bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 30 % der vereinbarten Grundvergütung
    bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Grundvergütung
    am Veranstaltungstag : 100 % der vereinbarten Grundvergütung
  13. Zahlungsbedingungen
  14. Die Zahlung der vereinbarten Gage incl. Auf- und Abbau ist Bar zu entrichten, und erfolgt in der Regel unmittelbar nach Ende der Darbietung. In besonderen Fällen ( durch Zustimmung der R. & K. DJ company ) kann auch nach Rechnungserhalt bezahlt werden.

  15. Gerichtstand
  16. Gerichtsstand (sofern vom Gesetzgeber im Einzelfall nicht anders vorgesehen) ist für beide Parteien Lüneburg.

  17. Erfüllungsort
  18. Erfüllungsort ist Nahrendorf.

Stand 01.01.2019

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Licht & Tontechnik

Wir vermieten und verkaufen hochwertige Licht und Tontechnik für Ihre Veranstaltung. Unsere Technik wird ständig auf dem aktuellsten Stand gebracht. Unsere Vermietungsartikel umfassen auch ein umfangreiches Sortiment an Led-Technik, somit können wir einen geringen Stromverbrauch garantieren. Wir verwenden nur von uns ausgesuchte und qualitativ für gut befundende Artikel, die wir aus längjähriger Erfahrung auf unseren Veranstaltungen einsetzen.

AGB (Vermietung) Anfrage


Unsere Marken :

Sennheiser, Shure, Yamaha, KME-Audio, Futurelight, Martin, QLC, Eurolight, Alu-Truss, VMB, PioneerDJ, DenonDJ, K&M, Manfrotto, Technics,   Monacor

Katalog (Vermietung) Verkauf (Gebrauchte Technik)